Aufmaßleistungen aufteilen (Temporäre Senkung der Mehrwertsteuer)

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Es gibt Sonderfälle, die es notwendigen machen, Leistungen aus einem Aufmaß zu teilen.
In diesem Fall besteht die Möglichkeit, das Aufmaß Schluss abzurechnen, zu trennen und den Rest als neues Aufmaß weiterlaufen zu lassen.

Das Video zeigt die Umstellung von 19% auf 16% (Stand Juni 2020)
Bitte beachten Sie dies, bei der Umstellung zurück auf 19%.

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