Schlussrechnung korrigieren bei nachträglicher Abgrenzung der Miete

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Mit der Erstellung der Schlussrechnung findet eine Korrektur der Mehrwertsteuer statt, ungeachtet, ob es sich um Auf-, Abbau oder Mieten handelt.

Es kann sein, dass Ihr Steuerberater oder das Finanzamt von Ihnen fordert, die Besteuerung der Mieten zu korrigieren.

Das heißt:

  • Mieten die bis zum 30.06.20 angefallen sind, werden mit 19% besteuert
  • Mieten vom 01.07.20 – 31.12.20 mit 16% und
  • Mieten ab dem 01.01.21 wieder mit 19%

 

Im nachfolgenden Video zeigen wir Ihnen die Korrektur:

  • Für die bereits erstellte Schlussrechnung mit 16% (Zeitraum 01.07. – 31.12.20), wenn Miete vor dem 30.06.20 angefallen ist und
  • die “Umbuchung” in der OP-Liste
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