Dieser Wissensdatenbank Eintrag ist nicht nur im Zusammenhang mit der temporären Mehrwertsteuersenkung hilfreich.
Sie erhalten hier auch die Informationen zur generellen Abgrenzung von Mieten.
Abgrenzen von Mieten vor Erstellung der Schlussrechnung
Bezogen auf die temporäre MwSt Senkung:
Mit der Erstellung der Schlussrechnung findet eine Korrektur der Mehrwertsteuer statt, ungeachtet, ob es sich um Auf-, Abbau oder Mieten handelt.
Es kann sein, dass Ihr Steuerberater oder das Finanzamt von Ihnen fordert, die Besteuerung der Mieten, dem Zeitraum der Leistungserbringung anzupassen.
Das heißt:
- Mieten die bis zum 30.06.20 angefallen sind, werden mit 19% besteuert
- Mieten vom 01.07.20 – 31.12.20 mit 16% und
- Mieten ab dem 01.01.21 wieder mit 19%
Im nachfolgenden Video zeigen wir Ihnen, welche Änderungen Sie vor Erstellung der Schlussrechnung vornehmen müssen