Korrektur der Mehrwertsteuer

Sie sind hier:

Es gilt immer der Steuersatz zum Zeitpunkt der Leistungserbringung. Wenn nichts anderes im Bauvertrag vereinbart wurde, findet diese mit dem letzten Abbau bzw. bei Abnahme der Leistung statt.

Erst dann wird die Gesamtleistung mit dem zu diesem Zeitpunkt gültigen Mehrwertsteuersatz neu berechnet und ggf. vorherige Abweichungen des Mehrwertsteuersatz automatisch korrigiert.

 

Zurück zur Übersicht: Welche Artikel gibt es zu dem Thema temporäre Senkung der Mehrwertsteuer?

Haben Sie Fragen? Durchsuchen Sie unsere Wissensdatenbank.