Rechnung: Aufteilung der Lohnkosten (nach § 35a EStG)

Steuerliche Berücksichtigung von Handwerkerleistungen nach § 35a EStG

Nach § 35a EStG sind nur die Aufwendungen für Handwerkerleistungen, einschließlich der in Rechnung gestellten Fahrtkosten, steuerlich begünstigt. Materialkosten oder andere im Zusammenhang mit der Handwerkerleistung gelieferte Gegenstände sind nicht begünstigt.

Abrechnung mit Privatkunden

Wenn Sie mit Privatkunden Einheitspreise nach Aufmaß (Meter, Quadratmeter) oder Pauschalpreise vereinbaren, die sowohl Material- als auch Arbeitsleistungen enthalten, muss der Anteil der Arbeitskosten anhand der Angaben in der Rechnung ersichtlich sein. Dies kann beispielsweise durch eine prozentuale Aufteilung des Rechnungsbetrags in Lohnkosten (Arbeitskosten) und Materialkosten erfolgen.

Umsetzung in CP-Pro Faktura

In CP-Pro Faktura können Sie dies über einen Schlusssatz in der Rechnung lösen. Im folgenden Beispiel wird die Gesamtbruttoleistung der Rechnung aufgeteilt: 80 % der Kosten entfallen auf den Lohn und 20 % auf das Material:

Kopieren und in den Schlusstext einfügen.

Der %-Wert kann angepasst werden:

90/10 brutto*0.9000, 2 brutto*0.1000, 2
80/20 brutto*0.8000, 2 brutto*0.2000, 2
70/30 brutto*0.7000, 2 brutto*0.3000, 2
60/40 brutto*0.6000, 2 brutto*0.1000, 2
<<ALLTR(TRANSFORM(ROUND(brutto*0.8000, 2), "#,###,###,###.##"))>> und <<ALLTR(TRANSFORM(ROUND(brutto*0.2000, 2), "#,###,###,###.##"))>> €
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Unterscheidung von Lohn- und Mietleistung

Bitte beachten Sie, dass dies nicht mit der Formel für die getrennte Ausweisung von Lohn- und Mietleistung zu verwechseln ist. Wenn Sie aus dem Gesamt-Rechnungsbetrag nur die Lohnleistung von der Mietleistung getrennt ausweisen möchten, finden Sie die entsprechende Formel in unserem Wissensdatenbank-Artikel: Miete (und Lohnleistung) in der Rechnung getrennt ausweisen.

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