Newsletter Ausgabe 25-11-2020

E-Rechnungsverordnung ab dem 27.11.2020

Sehr geehrte CP-Pro Anwenderin,
sehr geehrter CP-Pro Anwender,

gemäß der E-Rechnungsverordnung (E-Rech-VO) des Bundes sind Lieferanten und Dienstleister eines öffentlichen Auftraggebers des Bundes ab dem 27. November 2020 verpflichtet, ihre Rechnung elektronisch einzureichen. Die Bundesländer sehen zunächst noch keine Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung vor. Sofern Sie Rechnungen mit CP-Pro Gerüstbau-Office für den “Zentraler Rechnungseingang des Bundes (ZRE Bund)” erstellen, haben wir ab 27.11.2020 eine Programmaktualisierung für Sie, welche das Format “xRechnung” unterstützt.

Bitte wenden Sie sich an den CP-Pro Support, wenn Sie diese Erweiterung benötigen. Wir werden Sie sofort freischalten.

Obwohl wir im Rahmen der Qualitätssicherung zahlreiche Beispiel-Rechnungen über das Portal “ZRE Bund” erfolgreich validiert haben, könnte es bei der Einreichung der Rechnung zu Hinweismeldungen kommen, welche die Annahme verhindern. In diesem Fall möchten wir Sie bitten, mit uns Kontakt aufzunehmen. Wir werden die notwendigen Daten per Fernwartung abholen und den Sachverhalt klären.

Alle übrigen Kunden, die hiervon nicht betroffen sind, erhalten ebenfalls ein neues Gerüstbau-Office 3 Release. Hierzu werden wir im Dezember eine weitere Kundeninformation, welche alle Neuerungen beschreibt, versenden.

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